ICE als Rechtsträger im FSJ, AdiA, EFD und Programm weltwärts
Der ICE ist ein privater, gemeinnütziger Verein deutschen Rechts. Er ist anerkannt als Träger
der freien Jugendhilfe nach § 75 Sozialgesetzbuch VIII
des gesetzlichen Freiwilligen Sozialen Jahres Inland und Ausland (FSJ), seit 01.06.2008 des gesetzlichen Jugendfreiwilligendienstes
des FSJ-A nach § 14c des Zivildienstgesetzes (ZDG) für anerkannte Kriegsdienstverweigerer
des Anderen Dienstes im Ausland (AdiA nach § 14b ZDG) für anerkannte Kriegsdienstverweigerer
im Europäischen Freiwilligendienst (EFD) der EU als Entsende-, Aufnahme- und Koordinationsstelle.
im Programm weltwärts des Bundesministeriums für Entwicklung und Zusammenarbeit
Die Dienstform hängt ab vom jeweiligen Dienstland, dem Projekt und den Wünschen der/s Freiwilligen. Sie wird gemeinsam während des Orientierungsseminars besprochen.
Vertragliche Vereinbarungen
Der Dienst ist freiwillig, er dauert 12 Monate, zusätzlich 4-6 Wochen Vorbereitung. Die Freiwilligen treffen mit der Entsendestelle Vereinbarungen, die ihnen Tätigkeiten gemäß den Leitlinien gewähren.
Weitere Leistungen sind:
Unterkunft und Verpflegung
Kranken-, Unfall- und Haftpflichtversicherung (im FSJ gesetzliche Sozialversicherung)
Zuschuss zu Mehraufwendungen im Ausland/ Taschengeld in Höhe von mindestens 80,- Euro / Monat (abh. von Dienstform und -land)
Fahrtkostenerstattung für An- und Rückreisen zum Dienst, zu Zwischen- und Schlussreflexionen
Während des Dienstes tragen die Aufnahme- und Koordinationsstellen zusätzlich Sorge für die persönliche und fachliche Begleitung sowie rechtliche Sicherung für den Aufenthalt im Dienstland.
Für Freiwillige, die in von der EU anerkannten Stellen den 'Europäischen Freiwilligendienst' leisten, gelten die Regelungen, welche die EU vorschreibt.
Bei allen Dienstformen, die der ICE anbietet (FSJ, EFD und "weltwärts") ist die Fortzahlung des Kindergeldes gewährleistet.